Bauleitung Rosing, Vörstetten

Entwässerungsplanung

Zum Neubau Ihres Hauses ist nicht nur ein Bauantrag erforderlich. Die Gemeinden und Städte mit Ihren Tiefbauämtern und Abwasserverbänden verlangen einen qualifizierten Entwässerungsantrag bestehend aus einem schriftlichen ( Antrag-Formular) und einem zeichnerischen Teil. Dieser Antrag muss den jeweiligen Abwassersatzungen der Gemeinden und Städten entsprechen.

Die Planung und Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den gültigen EN- und DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen und entsprechend in den Schnitten und Grundrissen (M 1:100) darzustellen. Je nach Gemeinde und/ oder Stadt sowie Baugebiet und Bebauungsplan gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Auflagen und Vorschriften die umzusetzen sind. Vom Hausanschlussschacht über eventuelle Zisternen bis hin zu Versickerungsmulden kann vieles verlangt werden. Wir kennen die Kostenfallen bereits im Vorfeld und werden die Planung in enger Abstimmung mit Ihnen nach Ihren Wünschen und den technischen Erfordernissen realisieren.

Wir sind der Fachmann und sparen Ihnen durch eine kostenbewusste und effiziente Berechnung und Planung – später bei der Umsetzung im Tiefbau bares Geld. Parallel zur Werkplanung Ihres -Hausherstellers- lassen wir die Notwendigkeiten der Entwässerung - praktisch und kostensparend- mit einfließen.

Interesse? Angebot? Rufen Sie uns einfach an oder nehmen Kontakt mit uns auf